Der Bundesrat hat am Montag, 16. März, als Reaktion auf die Corona-Krise die «ausserordentliche Lage» gemäss Art. 7 des Epidemiegesetzes ausgerufen. Diese Massnahme tritt ab Mitternacht auf den Dienstag, 17. März, in Kraft und gilt vorerst bis 19. April
Für private und öffentliche Weiterbildungsanbieter heisst das, dass sämtliche Institutionen geschlossen sind und sie auf sämtliche Präsenzveranstaltungen verzichten müssen. Eingeschlossen sind dabei auch Veranstaltungen mit Kleingruppen.